Der
Traum
Hintergründe - Martin Luther King, jr.
Martin Luther King, jr. (* 15. Januar 1929 in Atlanta, Georgia;
4. April 1968 in Memphis, Tennessee) war Baptistenpastor und Bürgerrechtler.
Er zählt zu den wichtigsten Vertretern im Kampf gegen die weltweite
Unterdrückung der Schwarzen und für soziale Gerechtigkeit. Am
28. August 1963 demonstrierten mehr als 250.000 Menschen friedlich im
"March on Washington for Jobs and Freedom", auch um die Bürgerrechts-Gesetzgebung
Präsident Kennedys zu unterstützen. Hier hielt King seine wohl
bekannteste Rede "I have a dream" (s.u.). 1964 erhielt Martin
Luther King den Friedensnobelpreis. King, der immer die Gewaltlosigkeit
predigte, wurde dreimal tätlich angegriffen, überlebte mindestens
ein Bombenattentat und wurde zwischen 1955 und 1968 mehr als 30 Mal inhaftiert.
Am 4. April 1968 wurde er in Memphis, Tennessee erschossen.
Die Rolle Martin Luther Kings innerhalb der Bürgerrechtsbewegung
in den USA
Bevor King sich ausschließlich für Bürgerrechte engagierte,
setzte sich vor allem die National Association for the Advancement of
Colored People (NAACP) für die Rechte der schwarzen Minderheit ein.
Mit dem Erfolg des "Montgomery Bus Boycotts" im Jahr 1956 nahm
der Einfluss Kings auf die Bürgerrechtsbewegung und die Wirkung seiner
Person auf die schwarze Bevölkerung stark zu. War er zuvor hauptsächlich
als Pfarrer tätig gewesen, reiste er in den folgenden Jahren mit
Unterbrechungen durch die gesamten USA und hielt unzählige Reden.
Die Erfolge in Birmingham, die Durchsetzung des Civil Rights Act 1964
und die Ehrung mit dem Friedensnobelpreis machten King zum größten
Führer des gewaltlosen Protestes für die Gleichberechtigung
der Schwarzen. In diesen Jahren verlor auch die NAACP stark an Bedeutung.
Es gab aber sowohl Kritik an der Führungsrolle, die King einnahm,
als auch an seinem Prinzip, ausschließlich gewaltfrei zu protestieren.
So gründete sich 1960 das Student Nonviolent Coordinating Committee
(SNCC), das die Funktion Kings in der landesweiten Bewegung konstruktiv
kritisierte. 1964 wurde von Malcolm X die Organization of Afro-American
Unity (OAAU) ins Leben gerufen. In seiner Rede am Gründungstag rief
er offen zur Beilegung der ausschließlich gewaltfreien Strategien
auf und distanzierte sich damit deutlich von King. Nach dem Tod von Malcolm
X 1965 löste sich die OAAU jedoch auf.
1966 formierte sich die Black Panther Party, die weniger durch Massenproteste
als durch Hilfsleistungen für schwarze Bedürftige versuchte,
soziale Ungerechtigkeiten auszugleichen. Außerdem trat sie für
"schwarzen Nationalismus" und das ausdrückliche Recht ein,
sich selbst zu verteidigen, und grenzte sich damit vom Pazifismus- und
Toleranzdenken Kings ab. Dann wurde auf Initiative von Carmichael 1966
auch noch die lose separatistische Black Power-Bewegung ins Leben gerufen,
die eine Vereinigung aller Schwarzen und die Bewahrung von "schwarzer
Kultur" anstrebte.
Vor allem durch solche Gruppierungen hatten Kings Ideale und Protestaktionen
im Norden der USA einen schweren Stand. Hinzu kam, dass er erst 1966 begann,
Demonstrationen im nördlichen Chicago zu organisieren. Trotzdem blieb
er für viele bis zu seinem Tod die unumstrittene Führungsfigur
des gewaltfreien Widerstands.
Durch das Attentat 1968 auf King, den gestiegenen Druck von Seiten des
FBI (vor allem auf die Black Panther Bewegung) und die politischen Zugeständnisse
erlahmte nach 1970 die Bürgerrechtsbewegung in den USA. Das SNCC
löste sich 1970 auf, und die Black Panther zeigten sich ab 1981 nicht
mehr öffentlich. Die NAACP sowie die Southern Christian Leadership
Conference (SCLC) bestehen noch heute.
"I Have a Dream" (engl. "Ich habe einen Traum")
ist der Titel einer berühmten Rede von Martin Luther King jr., die
er anlässlich der großen Protestkundgebung "March on Washington
for Jobs and Freedom" am 28. August 1963 vor mehr als 250.000 Menschen
hielt. King benutzte seine Rede als negative Hommage auf den geplatzten
bzw. für eine Minderheit (beispielsweise die afroamerikanische Bevölkerung
der USA) unerreichbaren American Dream, um damit auf die Missstände
der schwarzen Bevölkerung aufmerksam zu machen.
Auszug:
"I have a dream that one day this nation will rise up and live out
the true meaning of its creed: ,We hold these truths to be self-evident:
that all men are created equal.'
I have a dream that one day on the red hills of Georgia the sons of former
slaves and the sons of former slaveowners will be able to sit down together
at a table of brotherhood.
I have a dream that one day even the state of Mississippi, a desert state,
sweltering with the heat of injustice and sweltering with the heat of
oppression, will be transformed into an oasis of freedom and justice.
I have a dream that my four little children will one day live in a nation
where they will not be judged by the color of their skin but by the content
of their character.
I have a dream today."
"Ich habe einen Traum, dass sich eines Tages diese Nation erheben
wird und die wahre Bedeutung ihres Glaubensbekenntnis ausleben wird: Für
uns soll als selbstverständlich gelten: Alle Menschen sind als gleich
geschaffen.'
Ich habe einen Traum, dass eines Tages auf den roten Hügeln von Georgia
die Söhne früherer Sklaven und die Söhne früherer
Sklavenhalter miteinander am Tisch der Brüderlichkeit sitzen können.
Ich habe einen Traum, dass sich eines Tages selbst der Staat Mississippi,
ein Wüstenstaat, der in der Hitze der Ungerechtigkeit und Unterdrückung
verschmachtet, in eine Oase der Freiheit und Gerechtigkeit verwandelt.
Ich habe einen Traum, dass meine vier kleinen Kinder eines Tages in einer
Nation leben werden, in der man sie nicht nach ihrer Hautfarbe, sondern
allein nach ihrem Charakter beurteilt.
Ich habe einen Traum, heute!"
Körperstrafen
in der (schulischen) Kindererziehung
Als Strafmethode nicht nur in der schulischen Kindererziehung waren Körperstrafen
in abgemilderter Form das wohl beliebteste Erziehungsmittel bis etwa zur
Mitte des 20. Jahrhunderts. Diese Körperstrafen wurden in der Regel
mit der flachen Hand, einem dünnen Rohrstock oder einem Lineal auf
den Po, im Schulmilieu oft auch auf die ausgestreckte Hand des Kindes
gegeben (so genannte "Tatzen"). Andere häufig gebrauchte
Körperstrafen waren die Ohrfeige, die Kopfnuss, das Ziehen an den
Haaren oder Ohren, oder das Knienlassen des Kindes auf einem dreikantigen
Holzscheit.
Die körperliche Züchtigung von Kindern und Heranwachsenden
war in Westdeutschland in (insbesondere handwerklichen) Ausbildungsverhältnissen
bis etwa 1960 und an Grundschulen bis etwa 1970 weit verbreitet. Auch
die Übertragung des Züchtigungsrechts an Dritte (etwa an Nachhilfelehrer)
war bis etwa 1970 sozial akzeptiert und nicht unüblich.
In den meisten Staaten Europas hat sich jedoch seit etwa dem Ende des
Zweiten Weltkriegs, vor allem in den 1960er/1970er Jahren und gestützt
durch neue psychologische Erkenntnisse, die neue öffentliche Meinung
durchgesetzt, dass Körperstrafen schädlich für die Entwicklung
des Kindes sind und nicht mehr angewendet werden sollen. In der DDR wurden
Körperstrafen an den Schulen 1949 abgeschafft, 1973 auch in der Bundesrepublik
Deutschland. Jedoch erklärte noch 1979 das Bayerische Oberste Landesgericht,
dass "im Gebiet des Freistaates Bayern (...) ein gewohnheitsrechtliches
Züchtigungsrecht" besteht. 1980 wurde die Prügelstrafe
in Schulen auch in Bayern abgeschafft.
In den meisten europäischen Ländern ist die Prügelstrafe
in Schulen per Gesetz aufgehoben worden, in Großbritannien beispielsweise
1986. In den USA sind noch immer Körperstrafen an den Schulen in
ungefähr der Hälfte aller US-amerikanischen Bundesstaaten erlaubt,
werden aber praktisch nur noch in den ehemaligen Südstaaten angewandt.
Diese werden in der Regel mit einem speziellen Holzpaddel ("Paddle")
oder auch mit einem Lederriemen auf das Gesäß des Schülers
gegeben ("paddling"/"lashing"). In den betroffenen
Bundesstaaten obliegt es dem jeweiligen Schulbezirk die Zulässigkeit,
Anlässe, Umfang und Durchführungsregelungen für körperliche
Bestrafungen festzulegen. In der Vergangenheit haben wiederholt Schulangestellte
ihre Stellung verloren da sie gegen die entsprechenden Vorschriften verstießen.
Im Bereich der familiären oder elterlichen Kindererziehung sind
Körperstrafen mittlerweile in mehreren Ländern Europas per Gesetz
verboten. So wurden in Schweden bereits 1979 Körperstrafen als Erziehungsmittel
grundsätzlich illegalisiert. Dem Beispiel Schwedens folgten seither
mehrere andere (v. a. europäische) Staaten, darunter die Schweiz,
Island, Finnland, Dänemark, Norwegen, Österreich, Italien, Zypern,
Kroatien, Israel und Litauen.
Mit Änderung des § 1631 Abs. 2 BGB haben auch in Deutschland
Kinder seit dem 6. November 2000 ein Anrecht auf gewaltfreie Erziehung,
das heißt, auch Demütigungen sind verboten. Damit wurde das
bis dahin bestehende elterliche Züchtigungsrecht aufgehoben. Körperliche
oder seelische Misshandlungen von Kindern in der Erziehung hingegen sind
in Deutschland bereits seit 1998 verboten.
In Großbritannien wurde ein Anhang zum britischen Kinderschutzgesetz
der Eltern, welches das Schlagen ihrer Kinder generell verbieten sollte,
im Jahr 2004 abgelehnt. Ein weiterer Antrag, der das Schlagen von Kindern
unter Hinterlassung sichtbarer Spuren verbietet, wurde hingegen angenommen
und trat im Januar 2005 in Kraft. Im Januar 2006 forderten die vier Kinderbeauftragten
Großbritanniens ein totales Verbot von Gewalt in der Kindererziehung;
diese Forderung wurde jedoch von der Regierung Tony Blairs abgelehnt.
Entsprechende Gesetzesinitiativen in den USA sind im Verlauf der vergangenen
Jahrzehnte immer wieder gescheitert. Seit Anfang der 1990er Jahre gründeten
sich dort Elterninitiativen die einem Verbot elterlicher Züchtigung
entgegen traten.
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